Rechtsprechung
VG Stuttgart, 10.03.2005 - 2 K 1920/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Bescheinigung nach §7 h EStG; Voraussetzungen; Abgrenzung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen zur Neuerrichtung; Rücknahme
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Entscheidungssammlung Denkmalrecht , S. 492 (Leitsatz)
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 18.10.1974 - IV C 75.71
Umfang der vom Bestandsschutz gedeckten Reparaturen; Wiederaufbau einer …
Auszug aus VG Stuttgart, 10.03.2005 - 2 K 1920/03
34 Nach der Rechtsprechung sind die Maßnahmen des § 177 Abs. 1 BauGB (Modernisierung oder Instandsetzung) auf die Beseitigung von Missständen oder die Behebung von Mängeln zur Wiederherstellung des zum bestimmungsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes des Gebäudes gerichtet, die nur die weitere Nutzung des bisherigen Bestandes in der bisherigen Weise ermöglichen sollen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 27.08.1996, Buchholz 401.1, § 7 h EStG Nr. 1 unter Hinweis auf Urt. vom 18.10.1974 - BVerwG IV C 75.71 - BVerwGE 47, 126, 128, und vom 25.06.1982 - BVerwG VIII C 80.81 -, Buchholz 454.51 NRVirbG Nr. 8 S. 7, 11).35 Von einem Neubau - in Abgrenzung zu Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen - ist nach der Rechtsprechung einerseits dann auszugehen, wenn der Eingriff in die Bausubstanz so intensiv ist, dass er eine statische Nachberechnung der gesamten Anlage notwendig macht (st. Rspr. seit BVerwG, Urt. v. 18.10.1974, BVerwGE 47, 126-132) oder wenn andererseits die neu eingefügten Teile dem Gesamtgebäude das bautechnische Gepräge eines neuen Gebäudes verleihen, was insbes.
- BFH, 21.08.2001 - IX R 20/99
Erhöhte Absetzungen für Maßnahmen i.S. des § 177 BauGB
Auszug aus VG Stuttgart, 10.03.2005 - 2 K 1920/03
Für Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit dieser Bescheinigung ist der Verwaltungsrechtsweg zu beschreiten (vgl. BFH, Urt. vom 21.08.2001, Az. IX R 20/99 - -). - BFH, 31.03.1992 - IX R 175/87
AfA gem. § 7 Abs. 5 EStG nur für bautechnisch neue Gebäude
Auszug aus VG Stuttgart, 10.03.2005 - 2 K 1920/03
dann der Fall ist, wenn verbrauchte Teile ersetzt werden, die für die Nutzungsdauer des Gebäudes bestimmend sind, wie z.B. Fundamente, tragende Außen- und Innenwände, Geschossdecken und die Dachkonstruktion (vgl. BFH, Urt. v. 31.03.1992, IX R 175/87, NJW 1993, 1287-1288). - BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84
Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte
Auszug aus VG Stuttgart, 10.03.2005 - 2 K 1920/03
Dabei ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht nur die Kenntnis der Rechtswidrigkeit, sondern auch die Kenntnis sämtlicher für die Rücknahme bestimmender Umstände erforderlich (vgl. BVerwG Großer Senat, Beschl. v. 19.12.1994, BVerwGE 70, 356-365).
- VG Freiburg, 21.06.2007 - 4 K 374/06
Teilweise Rücknahme einer Bescheinigung für Steuervergünstigungen von …
Die Lücke, die dadurch entsteht, dass § 7 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz EStG den Fall der Rücknahme einer von Anfang an (rechtswidrigen) Bescheinigung über die Zuschussgewährung nach § 7h Abs. 2 Satz 2, 1. Halbsatz EStG nicht erfasst, wird (wie in zahlreichen anderen Rechtsgebieten) durch die Anwendung von § 48 LVwVfG geschlossen (… vgl. zu einem solchen Anwendungsfall VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.04.2007, a.a.O.; siehe auch VG Stuttgart, Urteil vom 10.03.2005 - 2 K 1920/03 - ).